Anliegerleistungen laut Vorschreibung der Gemeinden
wie z.B. Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung
des Grundstückes, sowie Anschlussgebühren und anfallende Kosten
für Wasser, Kanal, Telefon, Strom, Gas, usw.
Bei Kauf, Verkauf oder Tausch von Liegenschaften
oder deren Anteilen
bis 36.336,42 €
jeweils 4 % zuzüglich 20%USt
von 36.336,42 € bis 48.448,51
die Summe von 1.453,46 € zuzüglich 20% USt
ab 48.448,58 €
jeweils je 3 % zuzüglich 20%USt
MIETVERTRÄGE (wird
bearbeitet)
Vergebührung des Mietvertrages erfolgt gem. § 33 TP
5 GebG
Bruttomietzinse für die Vertragsdauer inklusive Umsatzsteuer
Davon 1 %
Bei unbestimmter Vertragsdauer beträgt die Gebühr
1 % des dreifachen Jahresbruttomietzinses.
Urkunden:
Für den zweiten und jeden weiteren Bogen eine feste
Gebühr.
Vertragserrichtungskosten
nach Tarif des Urkundenerrichters
Vermittlungsprovision:
Bei Vermittlung durch Immobilienmakler, dernicht gleichzeitig
Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand
befindet:
Bei Haupt- oder Untermiete von Einfamilienhäusern,
Geschäftsräumen und Wohnungen gesetzliche Höchstprovision
+ 20 % USt
Bei Untermietverträgen betreffend einzelne Wohnräume
1 Monatsmietzins zuzüglich 20% USt,
1 Monatsmietzins zuzüglich 20% USt,
Vertragsdauer
Vermieter
Mieter
Vermittlungsprovision:
Bei Vermittlung durch Immobilienmakler, der gleichzeitig Verwalter
des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet:
Höchstprovision + 20% USt,
Bei Haupt- und Untermietverträgen von Wohnungen und Eigentumswohnungen,
wenn der Auftraggeber Mehrheitseigentümer der Liegenschaft
ist.
Höchstprovision + 20% USt,
Bei Haupt- und Untermietverträgen von Wohnungen und Eigentumswohnungen,
wenn der Auftraggeber Mehrheitseigentümer der Liegenschaft
ist.
1 Monatsmietzinse zuzüglich 20% USt
Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse
Hypothekendarlehen:
Grundbucheintragung: 1,2%
Allg. Rangordnung für die Verpfändung: 0,6%
Kosten für die Errichtung der Schuldurkunde je nach Tarif
Vergebührung des Darlehensvertrages: 0,8%
bei Kontokorrentkrediten mit einer Laufzeit über 5 Jahre: 1,5%
Vermittlungsprovision 2% der Darlehenssumme,
sofern die Vermittlung im Zusammenhang mit einer Vermittlung gemäß
§ 15 Abs. 1 IMVO ist. Besteht der Zusammenhang nicht, dann
5% der Darlehenssumme.